ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Stuber Partyservice GmbH, Stammheimer Str. 88. 70435 Stuttgart

 

VORRANG

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich mit uns vereinbart wurden. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

ANGEBOT & PREISE

Unsere Angebote sind unverbindlich freibleibend. Alle ausgewiesenen Preise für Speisen und Getränke in unserer Cateringmappe sowie auf unserer Homepage, sind Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sind in den Buffet- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese Leistungen werden Ihnen gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor. Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und seit der Lieferung an den Kunden mehr als drei Monate verstrichen sind.

 

AUFTRAGSERTEILUNG

Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Die Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bei einem Auftragsvolumen über 250,00 Euro unterbreiten wir Ihnen in der Regel vorab ein schriftliches Angebot, in dem wir Ihnen den spätesten Termin zur Auftragserteilung aufgeben. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen behalten wir uns die Berechnung von Mehraufwand vor.

Für wiederholte, vom Auftraggeber veranlasste Angebotsänderungen behalten wir uns ab der dritten Änderung die Berechnung einer entsprechenden Aufwandsvergütung vor.

 

ABWEICHUNGEN

Änderungen in unserem Büffet- und Speiseangebot können saison- und qualitätsbedingt auftreten.

 

AUSLIEFERUNG

Die Auslieferung erfolgt an die vereinbarte vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Grundsätzlich kalkulieren wir für unsere Fahrten eine angemessene Zeittoleranz ein. Eine verspätete Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall oder sonstiger Fälle höherer Gewalt begründet jedoch keinen Lieferverzug.

 

Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden lässt. Aus diesem Grund räumt uns der Kunde eine Toleranz von 40 Minuten vor und nach den vereinbarten Lieferzeiten.

Der Auftraggeber / Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der beauftragten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung vor.

 

TRANSPORTKOSTEN

Die uns entstehenden Fahr- und Abladezeiten berechnen wir mit 30,00 Euro pro Stunde oder nach Absprache. In den 30,00 Euro je Stunde, sind ein Fahrzeug und ein Fahrer enthalten. Bei jeder Lieferung berechnen maximal eine halbe Stunde Transport. Sollte die Zeit überschritten und/oder zum Entladen mehrere Kräfte nötig sein, wird der zusätzliche Zeit- und Personalaufwand gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

 

HAFTUNG

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über.

 

BUFFET-AUFBAU

Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.

 

PERSONAL

Dienstleistungen von Servicekräften, Büffetkräften, Köchen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden. Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen von uns eingesetzt.

 

BESICHTIGUNG VOR ORT

Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung, die gesondert vereinbart und ggf. in Rechnung gestellt wird.

 

ABHOLUNG VON LEIHGUT

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und/oder auf Leihbehältern, -platten oder -geschirr. Diese werden zum vereinbarten Termin nach Vereinbarung möglichst (in der Regel am Folgetag) abgeholt. Hierzu hält der Auftraggeber hält die geliehenen Gegenstände zum vereinbarten Termin in und im grobgereinigten Zustand zur Abholung bereit. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an Leihgegenständen wird der Aufwand für Ersatz, Reparatur oder Instandsetzung berechnet. Die entstehende Fahrzeit für die Abholung des Geschirrs, berechnen wir mit 30,00 Euro pro Stunde oder zu einem Festpreis. Auch für Zusatzfahrten.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer nach Leistungserbringung sofort ohne Abzug auf das angegebene Konto zahlbar. Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen nach der Veranstaltung eine Rechnung. Die Bezahlung durch den Kunden hat sofort oder nach Vereinbarung per Überweisung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen. Ab einer Auftragsgröße von 500,00 Euro können wir eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der Gesamtsumme, zahlbar bei Auftragserteilung, verlangen. Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Rechnungsbetrag mit dem üblichen Zinssatz verzinst. Ab der zweiten Mahnung sind wir zur Berechnung einer Mahngebühr von jeweils 20,00 € berechtigt. Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Umfänge berechtigt, die unstreitig (z.B. durch entsprechende Dokumentation bei der Anlieferung) festgestellt sind.

 

STORNIERUNG

Von uns bestätigte Aufträge sowie Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu: Der Auftraggeber kann jedoch unter folgenden Bedingungen vom Auftrag zurücktreten oder diesen substanziell verändern:

 

  • Bis zum 30. Tag vor vereinbartem Liefertermin / Veranstaltungsbeginn ohne entsprechende Ausgleichszahlung freies Rücktrittsrecht.

 

  • Bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 50% des Angebotsbetrags.

 

  • Bis spätestens zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 70% des Angebotsbetrags, danach führt ein Rücktritt zu einer Schuld in Höhe von 100% des Angebotsbetrags.

 

Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Haben wir Dritte zur Durchführung der Lieferung verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten insoweit voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

Anzahlungen bleiben dabei immer beim Auftragnehmer.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

 

Stand: 01.01.2020

 

 

 

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